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Info: Regelungen für studentische Beschäftige ab dem Sommersemester 2024

Dieses Informationsschreiben wurde vom AStA der Universität Trier sowie der Hochschulgruppe der GEW erstmalig am 8. Mai 2024 veröffentlicht.

Wichtig zu wissen
Bei den Tarfiverhandlungen Ende letzten Jahres gab es eine massive Streikbewegung auch an den Hochschulen und Universitäten.
Gemeinsam konnten wir als studentische Beschäftigte zusammen mit unseren Gewerkschaften (GEW & ver.di) für die Verbesserung unserer Arbeitsbedingungen an den Unis kämpfen. Es wurde um einen vollumfänglichen Tarfivertrag gekämpft, aufgrund der Blockadehaltung der Länder kam es jedoch nur zu einem Teilerfolg:

Neue Regelungen ab dem 1. April 2024
Im Tarifabschluss wurde zwischen Gewerkschaften und der Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) vereinbart, dass ein Mindeststundenentgelt für studentische Beschäftigte ab dem Sommersemester 2024 auf 13,25€ und ab dem Sommersemester 2025 auf 13,98€ zu erhöhen.
Die Regelvertragslaufzeit beträgt seit dem selben Datum ein Jahr, für begründete Ausnahmefälle können kürzere und längere Zeiträume vereinbart werden.

Diesse Regelungen bedeuten, dass 13,25€ seut dem 1. April 2024 die absolute Lohnuntergrenze sind und sämtliche neue Verträge nun eine Laufzeit von einem Jahr haben müssten, wenn keine gegenteilige Begründung erfolgt.
So ist es in der Neufassung der Richtlinien der TdL, an die sich die Hochschulen und Unis nun zu halten haben, festgeschrieben. Dort wurden außerdem sehr rigide und unserer Meinung nach zu niedrige Lohnobergrenzen festgeschrieben.
Diese Vorgaben kommen allein von Siten der Landesregierungen, die Gewerkschaften haben damit nichts zu tun. Auch wir kritisieren diese Vorgaben und wollen euch auf folgende Punkte hinweisen:

Bezüglich der Regelvertragslaufzeit wird es ein Ankreuzfeld in den Verträgen geben, über das Arbeitgeber*innen eine kürzere Vertragslaufzeit vermerken können, ohne dies begründen zu müssen.
Überprüfungen seitens der Uni wird es nicht geben. Wir kritisieren das scharf. Denn wenn nicht kontrolliert wird, ob tatsächlich Sachgründe für eine kürzere Vertragslaufzeit vorliegen, wird es nicht genung Druck auf die Arbeitgeber*innen geben, die bisherige Praxis gegenüber einer besonders missbrauchsanfälligen Gruppe zu ändern.

Uns sind leider auch hier vor Ort bereits Fälle bekannt, bei denen Studierende neue Verträge mit zu wenig Lohn oder deutlich kürzerer Vertragslaufzeit vorgelegt bekommen haben.
Sprecht sowas an und fordert ein, was euch zusteht!
Eine Abweichung von den oben genannten Punkten ist im Zweifel schlicht rechtswidrig und unzulässig. Wendet euch ansonsten an uns oder die GEW Hochschulgruppe Trier.

Nach unserem aktuellen Wissensstand werde Teile der Universität auch die TdL-Lohnobergrenze von 13,83€ für studentische Beschäftigte nicht ausschöpfen, sondern das Stundenentgelt bei diesen Studis bei 13,65€ belassen.
Selbst nach Richtlinie der TdL wäre da mehr möglich. Das kritisieren wir und ermutigen die Betroffenen hier im Zweifel individuell nachzuverhandeln.

Wir bitten euch daher alle:
Haltet Augen und Ohren offen – egal, ob bei systemischen oder individuellen Verstößen!
Meldet die Verstöße beim AStA oder bei den Gewerkschaften!

Wir stehen Euch für Fragen, Beratung und Anmerkungen gerne zur Verfügung!


www.tvstud.de/kontakt