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Studihausvermietung

Alle Studierenden der Universität Trier und der Hochschule Trier können das Studierendenhaus mieten für Veranstaltungen jedweder Art – von Partys über Theatervorstellungen bis hin zu Proben.


KONTAKT

Zuständig für die Vermietung ist unser Studihausverwalter Alexander Harder.

Sprechzeiten:
Montag – Freitag: 13:00 Uhr – 14:00 Uhr
Telefon: 0651 – 201 3573
Fax: 0651 – 201 3902
E-Mail: 
Büro: Studihaus, Raum ST08

AUSSTATTUNG

In der Miete enthalten sind…
– Tische
– Stühle
– eine umfangreich ausgestattete Musikanlage
– Kühlschränke und Küche
– Grillplatz
Auf Nachfrage außerdem:
– Seminartische
– Geräte (Lichtanlage, Mikrofone, Beamer,etc.)

Der AStA bietet allen Mieter*innen die Möglichkeit, die bis zu 300 AStA Becher (0,33l, PP) zu nutzen. Diese gibt es ohne Aufpreis, jedoch wird für jeden verlorenen Becher 1 Euro Pfand genommen. Die gewünschte Menge einfach bei der Reservierung angeben.

Information Musiktechnik: XLR Anschluss 3polig für gängige Mischpulte, sowie Chinch Eingänge/Kabel vorhanden. 3,5 Klinkenanschluss, Klinke – USB C auch möglich.

Weiter Geräte, wie z.B. Beamer, Lichttechnik oder Kabel, sind anmietbar (siehe Anhang Geräteverleih)


PREISE: (ab 04/2024)

Der Mietpreis für die Privatnutzung und für Hochschulgruppen beläuft sich auf 350,00 €. Darin enthalten ist alles, was es im Haus gibt und die Endreinigung. Der Reinigungsservice durch den AStA kann nur auf Anfrage entfallen. Die Kaution beläuft sich auf 350 Euro und wird bei der Schlüsselübergabe in bar hinterlegt.

Bei Veranstaltungen von Fachschaften beträgt der Mietpreis 150,00 € (ohne Endreinigung). Die Endreinigung ist optional buchbar und kostet 150,00 Euro. Bei bestimmten Veranstaltungen (große Ersti-Partys, Mottopartys, …) kann die Studihausverwaltung auf eine Endreinigung durch den AStA bestehen! Die Kaution beläuft sich auf 300 Euro und wird bei der Schlüsselübergabe in bar hinterlegt.

Ein Anspruch auf die Nutzung des Studierendenhauses besteht erst mit dem vollständig ausgefüllten und unterschrieben Verträgen. Dazu gehören die Anhänge Reinigungsservice oder Eigenreinigung und Geräteverleih.

Anhang Eigenreinigung Studierendenhausmiete

Anhang Reinigungsservice Studierendenhausmiete

Anhang_Geräteheverleih_ Studierendenhausmiete

Zur Miete sind explizit nur Studierende der Universität Trier, der Fachhochschule Trier und der theologischen Fakultät Trier berechtigt. Bei Angestellten der Universität Trier wird je nach Sachlage entschieden. Der AStA finanziert mit Studigeldern das Studierendenhaus und kann somit den Mietpreis gering halten. Der Mietpreis trägt lediglich zur Deckung der Kosten bei. 

Ausfüllhilfe Genehmigung Ordnungsamt! Ordnungsamt_Erteilung_Genehmigung_Veranstaltung


Lichtanlage mobil für Studierendenhausmiete

Eurolite-LED-KLS-Laser-Bar-FX-Light-Set-1 (inkl. Stativ / DMX fähig)

Eurolite LED IP LP-7 Logo Projector

Fun Generation LED Diamond Dome MK II

ADJ Mega TriPar Profile Plus (DMX fähig)

MIETKOSTENRÜCKERSTATTUNG

für Fachschaften der Universität Trier (an den AStA der Universität Trier)

für Sportgruppen der Universität Trier (verantwortlich AK-Sport)

Bedingungen für die Mietkostenrückerstattung:
Die Veranstaltung
– war nicht kommerziell ausgerichtet,
– war eine für Studierende öffentliche Veranstaltung,
– hat Verluste eingefahren.

Vorgehen für die Mietkostenrückerstattung
a) Schreibe einen formlosen, schriftlichen Antrag auf Mietkostenrückerstattung.
b) Erstelle eine Auflistung aller Kosten und Einnahmen und füge diese dem Antrag bei.
c) Schicke deinen Antrag an .
d) Komm zur nächsten AStA-Sitzung (i.d.R. jeden Mittwoch 16:30 Uhr) und stelle deinen Antrag vor.